FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Lesen Sie nützliche Antworten auf häufig gestellte Ausstellerfragen zur INHORGENTA MUNICH.

Allgemeine Fragen

Wie sind die Öffnungszeiten der INHORGENTA MUNICH?

Die Öffnungszeiten der INHORGENTA MUNICH finden Sie hier.

Gibt es einen Leitfaden für Foto- und Filmgenehmigungen auf der INHORGENTA MUNICH?

Den Leitfaden für Foto- und Filmgenehmigungen auf der INHORGENTA MUNICH finden Sie in unserem Aussteller-Shop.

Darf ich meinen Hund auf die Messe München nehmen?

Wir weisen Sie freundlich darauf hin, dass die Hausordnung der Messe München das Mitführen von Tieren auf dem Messegelände nicht erlaubt. Ausnahmen sind Blindenführhunde und andere Assistenzhunde.

Benötige ich ein Ticket für mein Kind?

Kinder bis einschließlich 12 Jahren erhalten freien Eintritt. Für Kinder ab 13 Jahren können unsere Schüler- und Studententickets genutzt werden.

Wo finde ich Informationen rund um meine Anreise und Aufenthalt?

Ob Anreise, Visum oder Hotel – wir unterstützen Sie mit einer Vielzahl von Informationen und Services.

Fragen zur Anmeldung

Wie kann ich mich für die INHORGENTA MUNICH als Aussteller anmelden?

Für die Teilnahme an der INHORGENTA MUNICH ist die Voraussetzung die vollständig ausgefüllte Online-Anmeldung. Anhand der dort gemachten Angaben prüfen wir die Zulassung Ihres Unternehmens als Aussteller.

Hier finden Sie die Anmeldeunterlagenzur Online-Anmeldung

Ist eine kostenfreie Absage der Anmeldung möglich?

Eine kostenfreie Stornierung ist möglich, wenn die Absage in der Phase zwischen Einreichung der Anmeldung durch den Aussteller und der Bestätigung des von uns zugesendeten Platzierungsvorschlages durch den Aussteller erfolgt.

Wann ist eine Absage kostenpflichtig?

Stornogebühren entstehen, wenn nach schriftlicher Bestätigung des Platzierungsvorschlages durch den Aussteller dieser seine Standfläche zurückgeben möchte. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.

Wann erhalten wir unser Platzierungsangebot (Standplatz und Standnummer)?

Die Aufplanung für die INHORGENTA MUNICH 2023 beginnt ab September 2022. Ihr Platzierungsangebot erhalten Sie voraussichtlich ab November 2022. Bitte beachten Sie, dass die Angebote für alle Hallen getrennt voneinander verschickt werden.

Im Bereich Termine und Logistik haben wir Ihnen weitere Informationen und Fristen zusammengestellt.

Welche Fristen muss ich als Aussteller beachten?

Im Bereich Termine und Logistik haben wir Ihnen wichtige Informationen und Fristen zusammengestellt.

Was haben wir mit unserer Anmeldung alles gebucht?

Die Anmeldung bezieht sich auf die reine Standfläche auf der INHORGENTA MUNICH. Zusätzliche Kosten wie die AUMA-Gebühr, die Entsorgungspauschale oder die Vorauszahlung für Serviceleistungen sind in den FAQs beschrieben.

Welche zusätzlichen Kosten fallen zum Beteiligungspreis an?

In der Zulassungsrechnung enthalten sind der obligatorische Kommunikationsbeitrag (1), die AUMA-Gebühr (Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.) und die Müllgrundentsorgung auf dem Gelände während der Messe (Obligatorische Entsorgungspauschale für Abfall). Außerdem wird mit der Anmeldung die Vorauszahlung für Serviceleistungen und der Energiekostenzuschlag gebucht.

Weitere Leistungen wie Standbau und dazugehörige Ausstattungsdetails (zum Beispiel Trennwände, Teppichboden, Strom) sowie Ausstellerausweise und Werbematerialien können über den Aussteller-Shop kostenpflichtig gebucht werden. Wir informieren Sie automatisch, sobald das Online-Bestellsystem zur Verfügung steht.

  1. Der Kommunikationsbeitrag in Höhe von 490 Euro enthält den Grundeintrag (2) (Online und im Show Guide) sowie ein Exemplar des Print-Show Guides (Erhalt vor Ort auf der Messe, solange der Vorrat reicht).
  2. Der Grundeintrag umfasst:
    • Im alphabetischen Ausstellerverzeichnis:
      Firmenname, Straße, PLZ, Ort, Land, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internetadresse, Hallen- und Standnummer
    • Im Produktverzeichnis:
      1 einzeiliger Wareneintrag mit Firmenname, Hallen- und Standnummer (nur online)
    • Im Markenverzeichnis:
      Nennung Ihrer Marken mit Markenname, Firmenname, Hallen- und Standnummer (nur online)
    • Im Hallenplan und in der alphabetischen Ausstellerliste pro Halle im Show Guide: Firmenname, Hallen- und Standnummer
    • Social Media Links (online)
    • Teasertext (80 Zeichen inkl. Leerzeichen als Teaser in der Ausstellerliste) (online)
  3. Was ist die AUMA-Gebühr?

    Der Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) wahrt die Interessen der deutschen Messewirtschaft mit einem umfangreichen Angebot und erhebt im Gegenzug von allen Ausstellern einen Beitrag von 0,60 Euro netto pro Quadratmeter gemieteter Ausstellungsfläche. Dieser Beitrag wird von der Messe München berechnet und direkt an den AUMA abgeführt. Dies ist ein übliches Verfahren bei Messegesellschaften in Deutschland.

    Informationen zum AUMA finden Sie hier: auma.de

    Was ist unter einer Vorauszahlung für Serviceleistungen zu verstehen?

    Für Serviceleistungen wie Strom-, Wasser- und Telefonanschlüsse wird eine pauschale Vorauszahlung von 10 Euro netto pro Quadratmeter gemieteter Ausstellungsfläche mit der Zulassungsrechnung erhoben. Diese Vorauszahlung ist unabhängig von dem Vorliegen bzw. dem Umfang einer tatsächlichen Bestellung. Die Vorauszahlung wird nach der Messe mit den tatsächlich bestellten Leistungen auf der Abschlussrechnung verrechnet.

    Was ist die Entsorgungspauschale für Abfall?

    Die INHORGENTA MUNICH erhebt eine obligatorische Entsorgungspauschale für Abfall. Damit wird die Entsorgung des Abfalls während der gesamten Messelaufzeit sowie während Auf- und Abbau pauschal abgegolten. Die Höhe der Pauschale beträgt 3,60€/m². Sie wird Ihnen zusammen mit der Zulassungsrechnung in Rechnung gestellt. Im Übrigen gelten hinsichtlich der Abfallentsorgung die in den Technischen Richtlinien unter Punkt B3 getroffenen Regelungen.

    Was ist der obligatorische Kommunikationsbeitrag?

    Der Kommunikationsbeitrag in Höhe von 490 Euro enthält den Grundeintrag (1) (Online und im Show Guide) sowie ein Exemplar des Print-Show Guides (Erhalt vor Ort auf der Messe, solange der Vorrat reicht).

    1. Der Grundeintrag umfasst:
      • Im alphabetischen Ausstellerverzeichnis:
        Firmenname, Straße, PLZ, Ort, Land, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internetadresse, Hallen- und Standnummer
      • Im Produktverzeichnis:
        1 einzeiliger Wareneintrag mit Firmenname, Hallen- und Standnummer (nur online)
      • Im Markenverzeichnis:
        Nennung Ihrer Marken mit Markenname, Firmenname, Hallen- und Standnummer (nur online)
      • Im Hallenplan und in der alphabetischen Ausstellerliste pro Halle im Show Guide: Firmenname, Hallen- und Standnummer
      • Social Media Links (online)
      • Teasertext (80 Zeichen inkl. Leerzeichen als Teaser in der Ausstellerliste) (online)
    2. Was ist der Energiekostenzuschlag?

      Es wird ein Energiekostenzuschlag in Höhe von 5,00 EUR/m² gemieteter Ausstellungsfläche erhoben. Grundsätzlich sind im Beteiligungspreis die Kosten für Beleuchtung, Heizung und Klimatisierung der Ausstellungsräumlichkeiten enthalten. Aufgrund der zuletzt stark gestiegenen Energiepreise ist die Messe München GmbH gezwungen, zusätzlich diesen Energiekostenzuschlag zu erheben.

      Werden auch Flächen kleiner als 12 Quadratmeter angeboten?

      Die Mindestquadratmeteranzahl für die Standfläche beträgt 12 m².

      Welche Standbaukonzepte gibt es für Aussteller?

      Die Standbaukonzepte finden Sie in unserer Standbaubroschüre.

      Welche Zusatzservices kann ich als Aussteller buchen?

      Ob es um Unterstützung beim Standbau geht, um Ausstellerausweise oder Werbematerialien – die INHORGENTA MUNICH bietet Ausstellern ein vielfältiges Angebot an Zusatzservices. Details dazu finden Sie in unserem Aussteller-Shop, wo sie diese Leistungen auch bequem online buchen können.

      Hier geht es zum Aussteller-Shop

      Wie viele Ausstellerausweise erhalte ich als Aussteller?

      Sie finden die Staffelung zu den kostenlosen Ausstellerausweisen in den Teilnahmebedingungen unter B11 Ausstellerausweise:

      In der Halle

      • ab 12 m² Standgröße – 3 Ausstellerausweise
      • ab 21 m² für jede weitere angefangene – 10 m² 1 Ausstellerausweis (zusätzlich)
      • ab 101 m² für jede weitere angefangene – 20 m² 1 Ausstellerausweis (zusätzlich)

      Auf- und Abbauausweise

      NEU: Die Auf- und Abbauausweise werden nicht mehr automatisch entsprechend der Standgröße an Sie per Post versandt.

      Bitte beachten Sie, dass alle Auf- und Abbauausweise im Aussteller-Shop online bestellt werden müssen. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie Ihre Auf- und Abbauausweise direkt als Print@home-Ticket.

      Alle im Vorfeld im Aussteller-Shop bestellten Auf- und Abbauausweise sind kostenlos, vor Ort können weitere Auf- und Abbauausweise gegen eine Gebühr i.H.v. 15,00 EUR/Stück erworben werden. Wegen der notwendigen Recherchen muss mit Wartezeiten gerechnet werden

      Was sind Gutscheine für ein Tagesticket bzw. Online-Gutscheine für ein Tagesticket?

      Ein Online-Gutschein für ein Tagesticket ist ein kostenfreier Eintrittsgutschein für Ihre Kunden, den Sie in unserem Aussteller-Shop bestellen können. Die Gutscheine können Sie für Ihr professionelles Einladungs- und Kontaktmanagement nutzen, um zum Beispiel einen zusätzlichen Anreiz für den Besuch auf Ihrem Messestand zu schaffen.

      Als Aussteller können Sie über eine unbegrenzte Anzahl an Gutscheinen verfügen! Die Abrechnung erfolgt nach eingelösten Gutscheinen. In Rechnung gestellt werden nur die tatsächlich für einen Messebesuch eingelösten Gutscheine. Ausnahme bildet hiervon das Starterpaket (30 Stück).

      Können Mitaussteller auf unserer Standfläche ausstellen? Und wenn ja, wie erfolgt die Anmeldung?

      Aussteller können auf ihrer Standfläche Mitaussteller anmelden. Das Mitaussteller-Anmeldeformular muss vom Hauptaussteller ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Anmeldegebühr für Mitaussteller, die nicht den obligatorischen Kommunikationsbeitrag enthält, beträgt 490 Euro. Diese Gebühr wird dem Hauptaussteller in Rechnung gestellt.

      Alle Mitaussteller haben die gleichen Vorteile wie Hauptaussteller. Das heißt, sie sind als eigenständiger Aussteller im Messekatalog und im Online-Ausstellerverzeichnis gelistet.

      Was ist der Unterschied zwischen einem Mitaussteller und einem zusätzlich vertretenen Unternehmen?

      Als Mitaussteller gilt, wer am Stand eines Hauptausstellers mit eigenem Personal und eige-nem Angebot auftritt. Dazu gehören auch Konzernfirmen und Tochtergesellschaften. Das Formular muss vom Hauptaussteller unterschrieben sein.

      Als zusätzlich vertretenes Unternehmen gilt, wessen Produkte oder Leistungen durch den Hauptaussteller angeboten werden, ohne dass das Unternehmen mit eigenem Personal auf dem Messestand vertreten ist. Hierbei ist zu beachten, dass Vertriebsgesellschaften, die Produkte von verschiedenen Herstellern ausstellen, diese als zusätzlich vertretene Unternehmen anmelden müssen.

      Die Anmeldegebühr für Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen beträgt jeweils 490 Euro.

      Erhalte ich als Mitaussteller kostenfreie Ausstellerausweise?

      Mitaussteller erhalten keine kostenfreien Print@home Tickets für Aussteller (Ausstellerausweise). Sie können Tickets im Aussteller-Shop der INHORGENTA MUNICH bestellen.

      Welche Unterstützung kann ich als Aussteller bei der Planung der Messe bekommen?

      Ihr Erfolg ist uns wichtig! Das Team der INHORGENTA MUNICH berät und unterstützt Sie gerne bei der Planung und Durchführung Ihrer Messebeteiligung.

Fragen rund um den Aussteller-Shop

Was ist der Aussteller-Shop?

In unserem Aussteller-Shop können Sie viele Marketing- und Serviceleistungen bequem online buchen.

Wie erhalte ich meine Login-Daten für den Aussteller-Shop?

Nach Bestätigung des Platzierungsvorschlages erhalten Sie automatisch eine E-Mail mit dem Aktivierungslink. Über diesen Link gelangen Sie zum Aussteller-Shop und können sich dort ein Passwort anlegen. Der Benutzername ist immer Ihre E-Mail Adresse.

Weshalb habe ich noch keine Login-Daten für den Aussteller-Shop erhalten?

Nur die auf der Anmeldung angegebene Kontaktperson erhält den Aktivierungslink zum Aussteller-Shop und kann sich nach Klick auf den Link ein individuelles Passwort für den persönlichen Account vergeben. Sollte sich der Ansprechpartner und somit die verantwortliche Person für den Aussteller-Shop geändert haben, beachten Sie bitte nachfolgende Frage.

Der Ansprechpartner im Unternehmen hat sich geändert, wie kann ich meinen Account an diese Person übertragen?

Bitte senden Sie eine E-Mail mit den Kontaktdaten des neuen Ansprechpartners an inhorgenta@messe-muenchen.de. Dieser erhält in Kürze einen neuen Aktivierungslink und kann sich ein eigenes Passwort im Aussteller-Shop anlegen. Die neue Kontaktperson hat automatisch Einsicht in bereits getätigte Bestellungen und kann mit den Buchungen fortfahren.

Der bisherige Ansprechpartner kann daraufhin keine Bestellungen mehr für die Veranstaltung tätigen.

Wie ändere ich mein Passwort?

  • Klicken Sie im Aussteller-Shop (rechts oben) auf den Button „Anmelden“
  • Klicken Sie auf „Passwort vergessen“
  • Geben Sie Ihre E-Mail Adresse ein (identisch zur Anmeldung)
  • Klicken Sie auf „Absenden“
  • In Kürze erhalten Sie eine E-Mail mit der Aufforderung, sich ein neues Passwort anzulegen

Hinweis: Falls der erhaltene Aktivierungslink nicht mehr gültig ist, wenden Sie bitte oben genannte Schritte zum Anlegen eines neuen Passworts an.

Warum sehe ich nach dem Login nicht alle bestellbaren Artikel?

Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Falls Sie auf der ausgewählten Veranstaltung noch keine Standfläche gebucht haben, werden Ihnen keine Artikel zur Bestellung angeboten.
  2. Im Aussteller-Shop werden die Kundengruppen Haupt- und Mitaussteller unterschieden. Mitaussteller erhalten nicht alle Berechtigungen und können deshalb nur einen Teil der Pro-dukte bestellen.

Welche Versandadresse ist aktuell für die bestellten Artikel mit Lieferung hinterlegt?

Die Versandadresse ist identisch mit der auf der Anmeldung angegebenen Adresse des Ausstellers.

Erhalten Mitaussteller einen eigenen Account?

Ja, die auf der Mitaussteller-Anmeldung angegebene Kontaktperson erhält den Aktivierungslink zum Aussteller-Shop und kann sich nach Klick auf den Aktivierungslink ein Passwort für den individuellen Account vergeben.

Mitaussteller erhalten im Aussteller-Shop allerdings nicht alle Berechtigungen und können deshalb nur einen Teil der Produkte bestellen.

Gibt es eine Deadline zur Bestellung der Artikel?

Hier finden Sie alle Termine und Fristen der INHORGENTA MUNICH. Bitte beachten Sie auch die individuellen Bestellfristen in der jeweiligen Produktbeschreibung.

Wie erfahre ich den aktuellen Status der angefragten Artikel?

Den Status der Bestellungen können Sie über die Bestelldetails unter "Meine Bestellungen" einsehen. Näheres zu den Bestelldetails erfahren Sie vom jeweiligen Lieferanten, dessen Kontaktdaten in der jeweiligen Detailbeschreibung genannt sind.

Erhalte ich eine Bestellbestätigung?

Sie erhalten nach Abschluss der Bestellung eine Bestätigung per E-Mail.

Gibt es eine Mindestbestellmenge?

Bei bestimmten Produkten gibt es eine Mindestbestellmenge. Bitte beachten Sie dazu die Merkblätter in der Detailbeschreibung der Produkte.

Wann muss ich für die bestellten Artikel zahlen?

Die Artikel werden mit der Abschlussrechnung nach der INHORGENTA MUNICH berechnet.

Wie kann ich einen Subaccount erstellen?

  • Klicken Sie auf „Mein Benutzerkonto“
  • Wählen Sie „Subaccounts verwalten“
  • Erstellen Sie einen neuen Subaccount und vergeben Sie die Berechtigungen
  • Der Subaccount-Benutzer erhält einen Aktivierungslink für sein Konto

Wie kann ich einen Subaccount löschen?

Generell können die Konten im Aussteller-Shop nicht gelöscht werden. Sie können jedoch dem Subaccount-Benutzer alle Berechtigungen entziehen, indem Sie unter „Subaccount verwalten“ die bereits vergebenen Berechtigungen deaktivieren.

Kann ich nach dem Einloggen in meinen Account auch für mehrere Stände bestellen?

Falls Sie mehrere Stände betreiben, werden Sie nach der Anmeldung vom System gefragt, für welchen Stand Sie eine Bestellung aufgeben wollen. Wählen Sie im entsprechenden Dialog Ihren Stand aus und bestätigen Sie mit "weiter" - Sie werden auf die Hauptseite des Shop-Kataloges weitergeleitet.

Falls Sie nur einen Stand auf der Messe betreiben, entfällt diese Standabfrage und Sie werden direkt nach Eingabe Ihrer Anmeldedaten auf die Hauptseite weitergeleitet. Bitte beachten Sie beim Wechsel des Standes, dass die Bestellung aller Artikel immer auf den aktuell ausgewählten Stand/Kunden erfolgt. Schließen Sie daher immer Ihre Bestellung vor dem Wechsel des Standes/Kunden ab.

Der Warenkorb wird bei einem Standwechsel nicht gelöscht!

Sind meine getätigten Bestellungen nach Abschluss noch sichtbar?

Sie können sämtliche Bestellungen im Kundenmenü (erreichbar über "Mein Benutzerkonto") unter dem Menüpunkt "Meine Bestellungen" einsehen. Über den Link "Bestellung ansehen" gelangen Sie zu den Bestellungsdetails. Hier können Sie sich alle Informationen zu der jeweiligen Bestellung ansehen.

Welche Voraussetzungen benötigt mein Interner Browser?

Der Aussteller-Shop lässt sich mit den aktuellen Versionen von Firefox und Chrome nutzen.

Kann ich eine Bestellung bzw. eine einzelne Bestellposition stornieren?

In den Details einer Bestellung (erreichbar über "Mein Kundenkonto" und dort dann "Meine Bestellungen") finden Sie neben jeder Bestellposition den Link „Stornierung anfragen“. Über diesen können Sie beim Lieferanten eine Stornierung anfragen. Ob eine Stornierung noch möglich ist, richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten.

In manchen Situationen ist die Stornierung bereits im System deaktiviert - bspw. wenn ein Artikel bereits versandt oder ausgeliefert wurde oder wenn ein bestimmtes Zeitfenster überschritten wurde. Der Link „Stornierung anfragen“ wird dann in den Bestellungsdetails ausgeblendet.

Werden angelegte Subaccounts der Vor-Veranstaltung übernommen?

Nein, Subaccounts für Kollegen oder Dienstleister müssen für jede Veranstaltung neu angelegt werden. Ausnahme: Sofern Sie einen abweichenden Korrespondenzkontakt in der Anmeldung benannt haben, so erhält dieser automatisch eine E-Mail mit einem Zugangslink.

Fragen rund um den Standbau

An wen wende ich mich für technische Fragen?

Bitte wenden Sie sich zu speziellen technischen Fragen an unser Team des Technischen Aussteller-Service.

Wo finde ich Informationen bezüglich der Standbaurichtlinien, der Technischen Richtlinien sowie Informationen bezüglich der vorgeschriebenen Brandschutzklassen von Baustoffen?

Die Standbaurichtlinien zur INHORGENTA MUNICH 2023 sowie Informationen bezüglich Standsicherheit, wie beispielsweise Brandschutz, finden Sie in den Technischen Richtlinien der Messe München GmbH.

Dürfen firmeneigene Techniker in den Spartenkanälen der Messe München arbeiten?

Nein, Kabel und Leitungen dürfen aus Sicherheitsgründen lediglich von Technikern bzw. Servicepartnern der Messe München GmbH verlegt werden.

Wie sind die Auf- und Abbauzeiten?

Hier finden Sie die Details zu den Auf- und Abbauzeiten.

Was muss ich tun, wenn Unklarheiten über die Standgrenzen bestehen?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen bezüglich Ihrer Standgrenzen an den jeweilig zuständigen technischen Aussteller-Service. Dieser kann Ihnen entweder direkt weiterhelfen oder die Standfläche neu einmessen lassen.

Woher bekomme ich Informationen rund um die Verkehrsführung, Auf- und Abbaulogistik?

Unser Verkehrsleitfaden sollte in der Regel alle Ihre Fragen beantworten. Sobald dieser final zur Verfügung steht, können Sie diesen auf unserer Website herunterladen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Verkehr und Sicherheit.

Kann ich auf dem Messegelände ein kostenfreies WLAN-Netzwerk nutzen?

Die Messe München bietet ihren Besuchern kostenloses WLAN auf dem Messegelände. Der WLAN-Service verfügt über eine Bandbreite von bis zu 4 Mbit/Sek. Das Download- und Upload-Volumen ist auf jeweils 200 MB pro Nutzer und Tag begrenzt. Sobald eines der Limits erreicht wird, wird die Verbindung auf 300kbps gedrosselt - ein langsames Surfen ist damit weiterhin möglich. Die WLAN-Nutzung ist sowohl in den Messehallen als auch im Atrium zwischen den A- und B-Hallen möglich.

Aufgrund der genannten Beschränkungen raten wir Ausstellern dringend, einen LAN-Anschluss für Ihren Stand zu bestellen.

Darf auf dem Messeglände geraucht werden?

In den Messehallen gilt ein generelles Rauchverbot. Bitte rauchen Sie nur in gekennzeichne-ten Raucherbereichen.

Wie lautet die Lieferadresse für die INHORGENTA MUNICH?

INHORGENTA MUNICH
Firma
Halle + Standnummer
Am Messesee 2
81829 München

Bitte stellen Sie sicher, dass sich während der erwarteten Lieferzeit jemand Empfangsbefugtes zum Entgegennehmen der Sendung auf dem Stand befindet.

Was muss ich beim Thema Brandschutz beachten?

  • Feuergefährliche Handlungen wie z.B. funkenbildendes Feuer (Holzfeuer, Grillkohle, etc.), sind grundsätzlich auf dem gesamten Gelände verboten.
  • Die Nutzung von Flüssiggas zur Herstellung von Speisen oder zu Heizzwecken (z.B. Heizpilze) ist aufgrund der Ausstellungsgröße und Dichte an Ständen aus brandschutz-technischen Gründen untersagt. Für die Zubereitung von Speisen wird die Verwendung von elektrischen Kochgeräten empfohlen.
  • Pyrotechnische Effekte sind auf dem gesamten Gelände verboten.
  • Die Verwendung von Druckgasen ist nur zur Vorführung von Exponaten zulässig; die Nutzung ist auf ein Minimum zu beschränken. Es darf jeweils nur der Tagesbedarf auf dem Gelände vorgehalten werden. Die Verwendung muss unter Mengenangabe beim Technischen Aussteller-Service schriftlich angezeigt werden (Formular 1.2). Weitere Forderungen vorbehalten.
  • Brennbare Flüssigkeiten sind auf ein Minimum zu beschränken. Es darf nur der Tagesbedarf auf dem Gelände vorgehalten werden. Die Verwendung muss unter Mengenangabe beim Technischen Aussteller-Service schriftlich angezeigt werden (Formular 1.2). Weitere Forderungen vorbehalten.
  • Flucht- und Rettungswege sind zwingend freizuhalten, sowohl innerhalb als auch außerhalb der eigenen Standfläche. Innerhalb des Standes besteht die Notwendigkeit von Sichtverbindungen für Besprechungs- und Aufenthaltsräume. Bitte denken Sie bei Ihrer Planung auch an entsprechende Lager- und Logistikflächen für Ihr Catering, um Flucht- und Rettungswege innerhalb Ihres Standes nicht zu blockieren.

Was muss ich bei der Sicherheit im Standbau beachten?

  • Bei Einhaltung der folgenden Vorgaben ist eine Planfreigabe durch die Messe München GmbH nicht erforderlich (siehe Technische Richtlinien, Punkt 4.2ff)
  • Sollten Ihre Stand- und Werbehöhen unter 3,00 Meter, Ihr Stand kleiner 100 Quadratmeter und keine Standabdeckung geplant sein, ist Ihr Stand nicht zur Freigabe einzureichen.
  • Von den oben genannten Vorgaben abweichende Standkonzepte sind spätestens sechs Wochen vor dem offiziellen Aufbaubeginn mit maßstäblichen Standgestal-tungsplänen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) bei der Messe München GmbH, Hauptabteilung TAS, zur Freigabe einzureichen (per E-Mail, als pdf-Datei oder per Post). Darüber hinaus sind mehrgeschossige Stände und Sonderkonstruktionen (z.B. Brücken, Treppen, Kragdächer, Galerien usw.) grundsätzlich freigabepflichtig. Weitere Hinweise finden Sie dazu in den „Baurechtlichen Bestimmungen“ unter Vordruck 1.3.
  • Für Stände im Freigelände benötigen wir einen statischen Nachweis für alle Bauten/ Vorrichtungen über einer Höhe von 5 Metern.
  • Ungesicherte Lasten über Personen sind nicht zulässig. Lasten (z. B. Beschwerungen) müssen kraftschlüssig in nichtbrennbarem Material verbunden sein.

Welche Anforderungen habe ich für das Ausstellen und Vorführen von Maschinen und Geräten zu beachten?

  • Auf Messen in Deutschland ausgestellte Maschinen müssen hinsichtlich Bau und Ausrüstung im Regelfall den Anforderungen der nationalen Umsetzung der EG-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) entsprechen. Exponate ohne CE-Kennzeichnung müssen mit einem deutlich lesbaren Schild versehen werden, das darauf hinweist, dass sie nicht den Anforderungen des europäischen Produktsicherheitsrechts entsprechen und in den Ländern des EWR erst erworben werden können, wenn die Übereinstimmung mit den entsprechenden Bestimmungen hergestellt ist.
  • Darüber hinaus sind die Vorgaben zur Arbeitssicherheit beim Betrieb von Maschinen und Geräten, das Arbeitsschutzgesetz sowie die Betriebssicherheitsverordnung einzuhalten.

Was ist mit der Logistik vor Ort, darf ich eigene Krane, Gabelstapler oder Arbeitsbühnen einsetzen?

Nein, bitte beachten Sie, dass gemäß unserer Technischen Richtlinien, Punkt 5.2, aus Sicherheitsgründen nur Krane, Gabelstapler und Arbeitsbühnen eingesetzt werden dürfen, die von den zuständigen Service-Partnern der Messe München GmbH zur Verfügung gestellt werden. Eine Übersicht der Vertragsfirmen finden Sie in unserem Aussteller-Shop.

Wo erhalte ich Informationen zur Standbewachung oder Diebstahlschutz?

Gemäß den Technischen Richtlinien, Punkt 2.5, sorgt die Messe München GmbH bzw. der von ihr für das Messegelände zugelassene Sicherheits- und Ordnungsdienst für Wachen an den Toren und auf dem Ausstellungsgelände. Jedoch können wir keine Gewähr für eine lückenlose Bewachung und Kontrolle des Messegeländes übernehmen.

Die Bewachung des Standes, des Ausstellungsguts und der sonstigen auf dem Stand befindlichen Gegenstände muss im Bedarfsfall der Aussteller selbst organisieren. Entsprechende Bestellformulare finden Sie in unserem Aussteller-Shop. Wir weisen Sie darauf hin, dass während der Auf- und Abbauzeiten erhöhte Risiken für das Ausstellungsgut und sonstige eingebrachte Gegenstände besteht.