Zugelassene Fachbesucher der INHORGENTA

Die INHORGENTA wendet sich exklusiv an Fachbesucher. In der Übersicht sehen Sie alle zugelassenen Branchen und Berufe sowie ausgeschlossene Branchen.

Auf dieser Seite

Anmeldung

Bitte beachten Sie: Für Ihre Anmeldung benötigen Sie unbedingt Ihre Fachbesucherlegitimation, Ihren Ausbildungsnachweis oder Ihre Immatrikulationsbescheinigung.

Wer gehört zum Fachbesucherkreis der INHORGENTA?

Herzlich willkommen – Fachbesucher aus den Bereichen Schmuck, Uhren, Design, Edelsteine, Perlen und Technologie sind für die INHORGENTA MUNICH zugelassen:

  • Antikschmuckhändler
  • Antikschmucksammler
  • Auktionshäuser
  • Auszubildende in branchenbezogenen Berufen (Gold- oder Silberschmied, Metallgestalter, Edelsteinschleifer, -fasser, -graveur, Gemmologe, Uhrmacher, Restaurateur im Uhrmacherhandwerk), Schüler von Fachschulen aus diesen Bereichen und Studenten der Hochschulen, Studiengang Schmuck-, Edelstein-, Produktdesign, Brand Management für Luxusgüter, sowie alle mit abgeschlossener Berufsausbildung bzw. abgeschlossenem Studium in diesen Bereichen aus den Jahrgängen 2021 bis 2024
  • Concept Stores
  • Diamant-Gutachter
  • Duty-free-Shops
  • Edelsteinfasser
  • Fachhandel
  • Friseurgeschäfte (Inhaber)
  • Galvanisierungsbetriebe
  • Gallerien
  • Gemmologen
  • Gold- und Silberschmiede
  • Graveure
  • Handelsvertreter
  • Kaufhauskonzerne
  • Lederwarengeschäfte
  • Mineralogen
  • Mitglieder von branchenzugehörigen Innungen und Fachverbänden
  • Münzhandlungen und Prägeanstalten
  • Optiker
  • Schmuckdesigner
  • Textilfachhandel und Boutiquen
  • Uhrmacher
  • Versandhandel
  • Werbe- und PR Agenturen (branchenzugehörig)
  • Zulieferindustrie

Welche Nachweise benötigen Fachbesucher für den Online-Ticketkauf?

Mögliche Nachweise sind:

  • Handelsregisterauszüge mit konkreter Bezeichnung
  • Gewerbeanmeldungen mit konkreter Bezeichnung
  • Orderrechnungen (mindestens aus dem Jahr 2022 über größere Bestelleinheiten)
  • Lieferbescheinigungen (mindestens aus dem Jahr 2022 über größere Bestellmengen)
  • Meisterbriefe
  • Gesellenbriefe
  • Prüfungszeugnisse
  • Mitglied eines Industrieverbandes mit konkreter Bezeichnung

Welche Nachweise brauchen Fachbesucher vor Ort für den Ticketkauf?

  • Besucher aus dem Ausland: Geschäftsvisitenkarte und amtlicher Lichtbildausweis
  • Besucher aus Deutschland, Österreich und der Schweiz: Fachbesuchernachweis und amtlicher Lichtbildausweis
  • Als Fachbesuchernachweis gilt:
    • Handelsregisterauszüge mit konkreter Bezeichnung
    • Gewerbeanmeldungen mit konkreter Bezeichnung
    • Orderrechnungen (mindestens aus dem jahr 2022 über größere Bestelleinheiten)
    • Lieferbescheinigungen (mindestens aus dem Jahr 2022 über größere Bestellmengen)
    • Meisterbriefe
    • Gesellenbriefe
    • Prüfungszeugnisse
    • Mitglied eines Industrieverbandes mit konkreter Bezeichnung

Wer gehört nicht zum Fachbesucherkreis?

  • Banken
  • Dental-Labore
  • Drogerien, Kosmetikfirmen u. Parfümerien
  • Ladenbauer
  • Messebaufirmen
  • Rechtsanwälte
  • Unternehmensberatungen
  • Zahnärzte
  • Alle weiteren branchenfremden Unternehmen

Kontakt

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