Anmeldung
Bitte beachten Sie: Für Ihre Anmeldung benötigen Sie unbedingt Ihre Fachbesucherlegitimation, Ihren Ausbildungsnachweis oder Ihre Immatrikulationsbescheinigung.
Wer gehört zum Fachbesucherkreis der INHORGENTA?
Herzlich willkommen – Fachbesucher aus den Bereichen Schmuck, Uhren, Design, Edelsteine, Perlen und Technologie sind für die INHORGENTA MUNICH zugelassen:
- Antikschmuckhändler
- Antikschmucksammler
- Auktionshäuser
- Auszubildende in branchenbezogenen Berufen (Gold- oder Silberschmied, Metallgestalter, Edelsteinschleifer, -fasser, -graveur, Gemmologe, Uhrmacher, Restaurateur im Uhrmacherhandwerk), Schüler von Fachschulen aus diesen Bereichen und Studenten der Hochschulen, Studiengang Schmuck-, Edelstein-, Produktdesign, Brand Management für Luxusgüter, sowie alle mit abgeschlossener Berufsausbildung bzw. abgeschlossenem Studium in diesen Bereichen aus den Jahrgängen 2021 bis 2024
- Concept Stores
- Diamant-Gutachter
- Duty-free-Shops
- Edelsteinfasser
- Fachhandel
- Friseurgeschäfte (Inhaber)
- Galvanisierungsbetriebe
- Gallerien
- Gemmologen
- Gold- und Silberschmiede
- Graveure
- Handelsvertreter
- Kaufhauskonzerne
- Lederwarengeschäfte
- Mineralogen
- Mitglieder von branchenzugehörigen Innungen und Fachverbänden
- Münzhandlungen und Prägeanstalten
- Optiker
- Schmuckdesigner
- Textilfachhandel und Boutiquen
- Uhrmacher
- Versandhandel
- Werbe- und PR Agenturen (branchenzugehörig)
- Zulieferindustrie
Welche Nachweise benötigen Fachbesucher für den Online-Ticketkauf?
Mögliche Nachweise sind:
- Handelsregisterauszüge mit konkreter Bezeichnung
- Gewerbeanmeldungen mit konkreter Bezeichnung
- Orderrechnungen (mindestens aus dem Jahr 2022 über größere Bestelleinheiten)
- Lieferbescheinigungen (mindestens aus dem Jahr 2022 über größere Bestellmengen)
- Meisterbriefe
- Gesellenbriefe
- Prüfungszeugnisse
- Mitglied eines Industrieverbandes mit konkreter Bezeichnung
Welche Nachweise brauchen Fachbesucher vor Ort für den Ticketkauf?
- Besucher aus dem Ausland: Geschäftsvisitenkarte und amtlicher Lichtbildausweis
- Besucher aus Deutschland, Österreich und der Schweiz: Fachbesuchernachweis und amtlicher Lichtbildausweis
- Als Fachbesuchernachweis gilt:
- Handelsregisterauszüge mit konkreter Bezeichnung
- Gewerbeanmeldungen mit konkreter Bezeichnung
- Orderrechnungen (mindestens aus dem jahr 2022 über größere Bestelleinheiten)
- Lieferbescheinigungen (mindestens aus dem Jahr 2022 über größere Bestellmengen)
- Meisterbriefe
- Gesellenbriefe
- Prüfungszeugnisse
- Mitglied eines Industrieverbandes mit konkreter Bezeichnung
Wer gehört nicht zum Fachbesucherkreis?
- Banken
- Dental-Labore
- Drogerien, Kosmetikfirmen u. Parfümerien
- Ladenbauer
- Messebaufirmen
- Rechtsanwälte
- Unternehmensberatungen
- Zahnärzte
- Alle weiteren branchenfremden Unternehmen