Für Angehörige zahlreicher Staaten besteht eine Visumspflicht für die Einreise nach Deutschland. Wir helfen gerne dabei, die Visa zu beantragen.
Angehörige von EU-Staaten benötigen für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland generell kein Visum. Für Angehörige zahlreicher Staaten besteht eine Visumspflicht für die Einreise nach Deutschland.
Eine aktuelle Liste aller visumspflichtigen und auch visumsfreien Länder stellt das Auswärtige Amt zur Verfügung.
Die spezifischen Visabestimmungen zur Einreise nach Deutschland finden Sie über die Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen.
Das Auswärtige Amt hat mit einem Mailerlass vom Juli 2013 die Visastellen der deutschen Botschaften und Konsulate weltweit darüber informiert, dass für die Beantragung eines Messevisums im Regelfall kein Einladungsschreiben des Messeveranstalters mehr erforderlich ist. Ferner entfällt für Aussteller auf Messen die Visagebühr (siehe: Website des AUMA).
Detaillierte Informationen für Besucher aus den Schengen Ländern oder zum Messe-Visa finden Sie auch hier: schengenvisainfo.com
Bitte beziehen Sie sich bei der Beantragung Ihres Visums auf diese Information. Sollte eine Botschaft auf ein Einladungsschreiben bestehen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an: visaservice@messe-muenchen.de
Weiterführende Informationen zum Visaverfahren, den Erteilungsvoraussetzungen, Visagebühren und Antragsformulare in verschiedenen Sprachen sind auf der Seite „Visabestimmungen“ des Auswärtigen Amtes sowie den jeweiligen Webseiten der Botschaften und Konsulate erhältlich.
Damit Sie möglichst fristgerecht vor der Messe Ihr Visum erhalten, raten wir Ihnen, sich möglichst frühzeitig um eine Visumbeantragung zu kümmern. Die Beantragung ist bis zu drei Monate vor der Einreise möglich.
Dann kontaktieren Sie bitte die in Ihrem Land ansässige Auslandsvertretung der Messe München. Oder setzen Sie sich direkt mit unserm Visa-Service (E-Mail: visaservice@messe-muenchen.de) in Verbindung.
Bei Fragen zum Thema Visum oder falls die für die Ausstellung Ihres Visums zuständige Visastelle die Vorlage eines offiziellen Einladungsschreibens verlangt, wenden Sie sich bitte an uns oder an die Auslandsvertretung der Messe München in Ihrem Land.